Rechtsbeugung? Aachener Rechtsprechung zu Schufa- und Ban...
Hier erfahren sie, wie die Justiz in Aachen eine BGH-Entscheidung zu Bankgebühren verhindert hat. Angeblich liegt keine grundsätzliche Bedeutung vor. § 511 Abs. 4 Nr. 1 und § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO = grundsätzliche Bedeutung! Unter grundsätzlicher Bedeutung ist zu verstehen, dass sich die Auswirkungen der Entscheidung in quantitativer Hinsicht nicht in einer Regelung der Beziehungen der Parteien, ...